Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Hinweise zum Datenschutz im Sicherheitsüberprüfungsverfahren – Wie sind Sicherheitsakten in öffentlichen Stellen (Behörden) zu führen?

Datum 25.04.2023

Gegenstand dieses Papiers sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die in Papierform oder elektronisch geführten Sicherheitsakten. Es richtet sich an Geheimschutzbeauftragte (GSB) bzw. Sabotageschutzbeauftragte (SaBe) bei öffentlichen Stellen, die Sicherheitsakten nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) führen.